Für Spieler in Deutschland ist die amtliche Whitelist der zentrale Ausgangspunkt. Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan, Tobique, Costa Rica oder einer anderen Jurisdiktion ist nicht automatisch eine Erlaubnis für den deutschen Markt.
GGL-Whitelist
Deutsche Erlaubnis amtlich kontrollieren
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht die gemeinsame amtliche Liste erlaubter Glücksspielanbieter. Dort sollten Firmenname, erlaubte Glücksspielart und die konkrete Internetadresse mit dem geöffneten Angebot übereinstimmen.
Checkliste
Lizenzprüfung in sechs Schritten
- Betreiber feststellen: Firmenname und ladungsfähige Anschrift im Impressum oder in den AGB suchen.
- Lizenzdaten notieren: Behörde, Nummer, Status und Gültigkeitsdatum erfassen.
- Register direkt öffnen: Die Website der Behörde selbst aufrufen, nicht nur auf ein Siegel klicken.
- Domain abgleichen: Registrierte Internetadresse Zeichen für Zeichen vergleichen.
- Glücksspielart prüfen: Eine Erlaubnis kann nur bestimmte Produkte oder Marken umfassen.
- Wohnort berücksichtigen: Kontrollieren, ob das Angebot am eigenen Aufenthaltsort erlaubt ist.
Einordnung
Was eine ausländische Lizenz aussagt
Eine ausländische Lizenz kann belegen, dass ein Betreiber in einer anderen Jurisdiktion registriert oder beaufsichtigt wird. Umfang, Beschwerdeweg, Prüfstandard und Spielerschutz unterscheiden sich jedoch. Sie beantwortet nicht automatisch, ob das Angebot in Deutschland genutzt oder beworben werden darf.
Vorsicht
Typische Warnsignale
- Betreibername oder vollständige Anschrift fehlt.
- Das Lizenzlogo führt nicht zu einem verifizierbaren Registereintrag.
- Lizenznummern widersprechen sich auf Startseite, AGB und Zahlungsseite.
- Die registrierte Domain stimmt nicht mit der besuchten Domain überein.
- Die Behörde oder der Beschwerdeweg werden nur ungenau genannt.
- Ein Anbieter behauptet eine deutsche Erlaubnis, ist aber nicht auf der Whitelist auffindbar.
SchnellCheck
Wie Lizenzangaben im Ranking behandelt werden
SchnellCheck gibt die im Datensatz oder beim Anbieter genannte Jurisdiktion wieder, kennzeichnet sie aber nicht automatisch als geprüft oder für Deutschland erlaubt. Die vollständige Bewertung richtet sich nach der Bewertungsmethodik.
Dass eine Marke in einer Vergleichstabelle erscheint, ist kein Nachweis ihrer Zulässigkeit und keine Aufforderung zur Registrierung.